AGB

1. Allgemeines/Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedinungen gelten für alle Kurse und Workshops mit der Hebamme Nina Wittke (nachfolgend Hebamme genannt). Auch wenn teilweise nur von Kursen oder Workshops die Rede ist, gelten diese AGBs für beide Bereiche gleich, auch wenn nur einer genannt ist. Der Umfang der Leistungen der Hebamme, insbesondere Ort, Zeit, Dauer, Ziel des Kurses/Workshops ergibt sich aus der Kursbeschreibung über das Buchungssystem (www.wittke.hebamio.de/kursliste).

Soweit in den Allgemeinen Geschäftsbedinungen die weibliche Form verwendet wird, dient dies der sprachlichen Vereinfachung. Die AGBs gelten gleichermaßen für männliche oder juristische Personen. Maßgeblich ist jeweils die zum Vertragsschluss gültige Fassung. 

 

2. Anmeldung/Vertragsschluss/Warteliste

Die Ankündigung eines Kurses/Workshops durch die Hebamme insbesonderse auf den Internetseiten (www.wittke.hebamio.de oder www.hebamme-nina-wittke.de) und auf den sonstigen Werbeträgern ist unverbindlich.

Die Anmeldung durch die Teilnehmerin (verbindliches Vertragsangebot) erfolgt online über das Anmeldeformular. Hier werden alle Pflichtfelder ausgefüllt und bei einer Begleitung der Haken "mit Partner" gesetzt und ebenfalls die Daten der Begleitperson eingegeben. Nach Eingang der Anmeldung erfolgt per E-Mail die Zusendung einer Anmeldebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Hebamme Nina Wittke. Mit Zusendung der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zustande und die Teilnehmerin ist für die Teilnahme verbindlich angemeldet.

Die Kommunikation zwischen der Hebamme Nina Wittke und der Teilnehmerin erfolgt vorwiegend per E-Mail oder SMS. 

Die Teilnehmerin verpflichtet sich, der Hebamme etwaige Änderung der bei der Anmeldung angegebenen Daten, insbesondere eine Änderung der E-Mailadresse oder Versicherungsdaten, mitzuteilen.

Für jeden Kurs/Workshop gibt es eine Mindestanzahl. Sollte diese bis fünf Wochen vor dem Kurs nicht erreicht sein, kann die Hebamme den Workshop bzw. Kurs absagen. Darüber wird informiert und die bereits bezahlte Gebühren, werden dann zeitnah zurück überwiesen.

Die Kurse und Workshops haben eine begrenzte Anzahl von Teilnehmerinnen. Diese wird in der Ankündigung des Kurses angegeben. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. 

Sobald die maximale Teilnehmeranzahl erreicht ist, wird dies im Anmeldeprozess des Online-Buchungsprogramms angezeigt. Neue Anmeldungen sind ab diesem Zeitpunkt, über das Online-Anmeldungsformular, aus technischen Gründen nicht mehr möglich.

Warteliste: Es besteht die Möglichkeit bis 48 Stunden vor Kursbeginn als Nachrücker berücksichtigt zu werden. Über ein Nachrutschen wird die Hebamme zeitnah informieren (per E-Mail, Anruf oder SMS).

Kann kurzfrisig am Kurs/Workshop teilgenommen werden, ist die Gebühr, sofern es eine gibt, bar beim Kurs in voller Höhe zu bezahlen.

 

3. Rücktritt und Kündigung durch die Hebamme

Für den Fall, dass die Mindestteilnehmeranzahl drei Wochen vor Beginn des Kurses/Workshops nicht erreicht ist, kann die Hebamme vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt wird in diesem Fall gegenüber der Anmeldenden unverzüglich mitgeteilt.

Die Hebame kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder diesen kündigen, wenn ein Kurs aus Gründen, die die Hebamme nicht zu vertreten hat, insbesondere bei Erkrankung der Kursleiterin ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Die Hebamme wird die Teilnehmerin hierüber unverzüglich schriftlich informieren. 

Die Hebamme Nina Wittke kann den Vertrag bei Vorliegen wichtiger Gründe außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei gemeinschaftswidrigem Verhalten in Kursen trotz vorangehender Abmahnung und Androhung der Kündigung. Statt einer Kündigung kann die Hebamme die Teilnehmerin von einer einzelnen oder mehereren Kurseinheiten ausschließen. Der Vergütungsanspruch der Hebamme Nina Wittke bleibt durch eine solche Kündigung oder durch einen Ausschluss bestehen. 

 

4. Widerrufsrecht

Ein Widerruf der Kurs- bzw. Workshopanmeldung ist bis 6 Wochen vor Beginn des Kurses ohne Angabe von Gründen unter voller Erstattung der Gebühr möglich. Bei Widerruf bis 3 Wochen vor Kursbeginn sind 50% der Gebühr zu entrichten. Bei späterem oder ganz ausbleibendem Widerruf, ist die volle Gebühr auch dann zu entrichten, wenn der Kurs bzw. der Workshop nicht wahrgenommen wird. Ausnahme Krankenhausaufenthalt, hierfür muss aber eine ärztliche Bestätigung der Hebamme zeitnah vorliegen.

Abwesenheit an Workshops und Kursen ohne vorliegende fristgerechte Abmeldung (z.B. Krankheit,...) zieht die Erhebung eine Ausfallgebühr in Höhe der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Kurspreise nach sich. 

 

5. Absage/Verlegung/Änderung der Veranstaltungen

Die voraussichtlichen Kurstermine werden in der Ausschreibung auf der Seite www.wittke.hebamio.de/kursliste bekanntgegeben.

Die Hebamme Nina Wittke kann aus sachlichem Grund den Ort und Zeitpunkt des Kurses/Workshops ändern.

Wenn aus einem organisatorischen oder sonstigen wichtigen Grund, insbesondere höhere Gewalt, plötzlicher Nichtverfügbarkeit oder Erkrankung der Kursleiterin ein Kurs/Workshoptermin nicht am vorgesehenen Termin stattfinden kann wird der Kurstermin verschoben.

Im Fall der Absage des vollständigen Kurses wir die bereits entrichtete Teilnehmergebühr zeitnah zurückerstattet. Eine Workshopabsage wird durch die Hebamme unverzüglich schritlich per E-Mail oder SMS bekannt gegeben. 

 

6. Gebühren und Zahlungsbedingungen

Zu Abrechnungszwecken muss bei der Anmeldung eines Kurses/Workshops die Krankenversicherungsdaten angegeben werden. 

Die Gebühren für den Kurs: Geburtsvorbereitung werden bei gesetzlich Versicherten direkt mit der Krankenkasse abgerechnet. Im Fall der Nichtteilnahme werden die jeweils anfallenden Kosten des Kurses nicht von der Krankenkasse übernommen. Diese hat die Teilnehmerin privat zu tragen. Eine Rechnung mit diesen Kosten wird der Teilnehmenden zugeschickt und ist innerhalb von 14 Tagen zubegleichen. Die Vergütung dieser verpassten Stunden richten sich nach der jeweils geltenden Vergütungsvereinbarung der Hebammen nach §134a SGB V. 

Die Teilnehmerin ist zur Zahlung der Hebammenrechnung verpflichtet, auch wenn nicht alle in Anspruch genommen Leistungspositionen von der Krankenkasse übernommen werden, wie bei der Partnergebühr beim Geburtsvorbereitungskurs.

Bei Versicherten einer privaten Krankenkasse erfolgt die Rechnung direkt an die Teilnehmerin, nach der gültigen Privatgebührenordnung für Hebammen. Die Gebühren werden entsprechend der aktuellen gültigen Gebührenverordnung des Landes Bayern berechnet. Und ist ebenfalls innerhalb von 14 Tage zu begleichen. 

Kurse und Workshops, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, werden der Teilnehmerin ebenfalls privat in Rechnung gestellt und innerhalb von 14 Tagen bezahlt.

Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf die in den Anmeldeunterlagen genannte Kontoverbindung. 

Als Verwendungszweck sind die Bezeichnung des Kurses/Workshops sowie der Name der Kursteilnehmerin anzugeben, sollte bereits eine schriftliche Rechnung vorliegen, dann bitte auch die Rechnungsnummer angeben.

Die angegebene Gebühr für eine teilnehmende Begleitperson kann auf Wunsch der Teilnehmerin bzw. der Begleitung privat in Rechnung gestellt werden. Die Partnergebühr fällt mit bestätigung der erolgreichen Anmeldung an. Erfolgt die Anmeldung kurzfrisitg wird die Gebühr am Tag der Anmeldung fällig. Die Gebühr für die Begleitung beträgt immer der angegeben Höhe bei der Anmeldung, auch wenn der Partner kurzfristig nicht teilnehmen kann.

Die Kurs- bzw. Workshopgebühren, die Privat zu bezahlen sind, müssen ebenfalls nach erfolgreicher Anmeldung an die Hebamme überwiesen werden. 

 

7. Haftung 

Die Teilnahme an den angebotenen Kursen und Workshops erfolgt grunsätzlch auf eigene Gefahr. Die Hebamme haftet bei Verletzungen des Körpers/der Gesundheit wenn Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 

 

8. Datenschutz/Schlussbestimmungen

Die Hebamme erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten zu Zwecken der Durchführung des Vertrages sowie zu Abrechnungszwecken, dies ist ihr gestattet.

Die Teilnehmerin hat das Recht auf unentgeltliche Auskunft betreffend der bei der Hebamme gespeicherte Daten. Die Teilnehmerin hat das Recht auf Berichtung der personenbezogenen Daten, wenn diese unrichtig sind.

Die Weitergabe der Daten an Dritte ist ausgeschlossen. Es gilt das Recht der Bundesrepunblik Deutschland.